Beauftragte für Kinderschutz und Kinderrechte Petra Ladenburger
Zuvor hat sie seit 1991 als Rechtsanwältin und ab 1997 als Fachanwältin für Familienrecht in Köln gearbeitet und Betroffene sexualisierter Gewalt vertreten. Daneben war sie Anhörungsbeauftragte der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs. Von 2009 bis 2026 war sie an der TH Köln tätig und dort ab 2021 Beauftragte für Fälle sexualisierter Diskriminierung und Gewalt.
Aufgaben der Kinderschutzbeauftragten
Das Amt wurde durch ein im Jahr 2025 beschlossenes Gesetz rechtlich verankert. Ein wichtiger Grundgedanke des Gesetzes ist, dass Kinderschutz und Kinderrechte untrennbar miteinander Verbunden sind. Außerdem wurde Kinderschutz ausdrücklich als Querschnittsaufgabe verschiedener staatlicher und nichtstaatlicher Akteure verstanden.
Die rechtliche Verankerung des Amtes findet sich in §§ 18-22 des Landeskinderschutzgesetz NRW (LKSG NRW).
Die Aufgaben der Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte sind in § 19 LKSG NRW festgelegt:
- Sensibilisierung für die Belange von Kindern und Jugendlichen in politischen und gesellschaftlichen Debatten,
- Schaffung von Beteiligungsformaten und Befähigung aller Kinder und Jugendlichen zur Beteiligung,
- Weitervermittlung von Anliegen von Kindern und Jugendlichen, deren Angehörigen und ihrer Interessenvertretungen an geeignete Unterstützungssysteme (wichtig: keine Einzelfallberatung),
- Vernetzung von und mit Praxis, Wissenschaft, Politik und Verwaltung,
- Begleitung von Maßnahmen und Vorhaben der Landesregierung und des Parlaments unter Berücksichtigung der Interessen von Kindern und Jugendlichen und
- Sichtbarmachen von Erwachsenen, die im Kindes- und Jugendalter Formen von Gewalt erfahren haben, und Entwicklung von Beteiligungsstrukturen.
Zitat von Frau Ladenburger:
„Die Netzwerkarbeit ist ein wesentlicher Bestandteil eines wirksamen Kinderschutzes und mittlerweile auch gesetzlich im Landeskinderschutzgesetz NRW verankert. Der regelmäßige persönliche Austausch im Rahmen von Netzwerktreffen stärkt die Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte und schafft zugleich ein besseres Verständnis für die jeweiligen Arbeitsweisen, Zuständigkeiten und Handlungsmöglichkeiten. Die regelmäßige Zusammenarbeit kann die Hemmschwelle für eine Kontaktaufnahme bei Verdachtsfällen senken und dazu beitragen, dass im Bedarfsfall schnell die richtigen Ansprechpersonen erreicht und erforderliche Maßnahmen frühzeitig eingeleitet werden können. Aus dem Gespräch mit den teilnehmenden Fachkräften nehme ich wichtige Impulse aus der Praxis für meine Arbeit mit“.